Ablauf
& Kosten

A B L A U F

Nach der Kontaktaufnahme findet ein Erstgespräch statt, welches die Basis für eine weitere Zusammenarbeit bildet. Sie lernen mich sowie meine Arbeitsweise kennen, wir klären gemeinsam Ihre Wünsche sowie Erwartungen und arbeiten an einer ersten Zieldefinition.

Das Erstgespräch gibt Ihnen und mir zudem die Möglichkeit herauszufinden, ob ich für Sie und Ihr Anliegen die richtige Ansprechperson bin. Wenn wir uns für eine Zusammenarbeit entscheiden, vereinbaren wir weitere Termine und besprechen die weiterführende Behandlung oder Beratung.

Die Behandlungsdauer und Terminfrequenz sind abhängig vom Störungsbild bzw. der Problemstellung sowie der Zielsetzung und werden individuell festgelegt. Als Klinische- und Gesundheitspsychologin bin ich an die gesetzliche Verschwiegenheitspflicht nach §37 Psychologengesetz 2013 gebunden.

K O S T E N

Die Kosten für das Erstgespräch sowie für eine Beratungs- bzw. Behandlungseinheit betragen 90 €.

Betrag umsatzsteuerbefreit gem. § 6 Abs. 1 Z 19 UstG

D A U E R

Eine Einheit dauert 50 Minuten zzgl. 10 Minuten für Vor- und Nachbereitung.

Z A H L U N G S M O D A L I T Ä T E N

Nach jeder Einheit erhalten Sie eine Honorarnote. Das Erstgespräch ist in bar zu bezahlen. Alle weiteren Einheiten können Sie per Überweisung bezahlen.

Klinisch-psychologische Behandlung ist seit 1. Jänner 2024 im Österreichischen Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz verankert. Dies bedeutet, dass Sie die Honorarnote bei der jeweiligen Sozialversicherung einreichen können, um einen Teil der Kosten rückerstattet zu bekommen. 

Aktuelle Höhe des Kostenzuschusses für eine Einzelsitzung:
ÖGK 33,70 € / SVS 45,00 € / BVAEB 46,60 €
Stand Jänner 2024

Als Voraussetzung für die Gewährung des Kostenzuschusses benötigen Sie spätestens bis zur zweiten Sitzung eine ärztliche Bestätigung. Diese Bestätigung stellt sicher, dass körperliche Ursachen, die zu psychischen Beschwerden führen könnten, ausreichend abgeklärt sind. Anschließend wird Ihnen für zehn Behandlungeinheiten jeweils ein Kostenzuschuss bewilligt.

Download: Formular ärztliche Bestätigung

T E R M I N A B S A G E

Vereinbarte Termine gelten als verbindlich. Können Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten, bitte ich Sie um rechtzeitige Absage per Telefon, SMS oder E-Mail. 

Eine Terminabsage ist bis zu 24 Stunden vor dem Termin kostenlos möglich. Nicht rechtzeitig abgesagte Einheiten müssen voll verrechnet werden.

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