FAQ
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Klinisch-psychologische Behandlung basiert auf wissenschaftlicher Forschung und bietet professionelle Unterstützung bei der Bewältigung psychischer, sozialer und körperlicher Erkrankungen sowie Beeinträchtigungen. Dabei hat klinisch-psychologische Behandlung zum Ziel, psychische Störungen bzw. Leidenszustände zu lindern oder zu beseitigen und die Lebensqualität sowie das subjektive Wohlbefinden zu steigern. Klinische Psycholog:innen sind keiner therapeutischen Richtung verpflichtet und können auf eine Vielzahl an Behandlungsansätzen, die sich aufgrund wissenschaftlicher Untersuchung als effektiv erwiesen haben, zurückgreifen.
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Psychologische Beratung ist im Gegensatz zur klinisch-psychologischen Behandlung, nicht auf die Behandlung krankheitswertiger Leidenszustände ausgerichtet, sondern eine rein beratende Tätigkeit anhand von psychologischem Fachwissen. Dauer und Frequenz einer Beratung sind meist geringer als bei der Behandlung/Therapie.
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Schematherapie wurde von Verhaltenstherapeuten rund um Jeffrey Young entwickelt und stellt eine integrative Therapieform aus verschiedenen psychotherapeutischen Schulen dar. Sie bietet einen tiefgreifenden und effektiven Ansatz, um emotionale Muster zu erkennen und zu verändern. Dabei basiert Schematherapie auf der Idee, dass Menschen über tief verwurzelte Muster oder „Schemata“ verfügen, die sich in der Kindheit bilden. Diese Schemata beeinflussen, wie wir uns selbst und andere wahrnehmen und wie wir auf Lebensereignisse reagieren. In der Therapie werden diese Schemata identifiziert und verstanden. Dabei ist es ein zentrales Ziel, emotionale Bedürfnisse zu erkennen und zu versorgen. Dies geschieht durch das Erleben und Verarbeiten von Emotionen, die oft in Verbindung mit den Schemata stehen.
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Das kommt immer auf das zugrundeliegende Thema und die Problematik an. In einem Erstgespräch werden erste Ziele besprochen und ein Behandlungs-bzw. Beratungsplan erstellt.
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Bei akuten Notfällen oder schweren psychischen Krisen können Sie sich an folgende Notrufnummern wenden:
PsyNot – Krisentelefon Steiermark:
0800 44 99 33Telefonseelsorge:
142Frauen-Helpline gegen Gewalt:
0800 222 555Männernotruf
0800 246 247LKH Uniklinikum Psychiatrie
0316 385 13 616LKH Graz II, Standort Süd (ehem. LSF)
0316 219 13 114Bei akuter Suizidalität
Notruf 112 oder Rettung 144 -
Voraussetzung für einen Kostenzuschuss ist, dass eine psychische Erkrankung bzw. Befindungsstörung (z.B. Depression, Ängste) im sozialversicherungsrechtlichen Sinne vorliegt. Investitionen in psychologische Beratungen oder Coachings werden nicht übernommen.
Die klinische Psychologin/der klinische Psychologe muss in die Liste der klinischen Psychologen des Bundesministeriums eingetragen sein.
Die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung muss spätestens vor der zweiten klinisch-psychologischen Behandlung nachgewiesen werden. Das dafür erforderliche Formular können Sie hier downloaden: Ärztliche Bestätigung.
Die Honorarnote muss bestimmte formale Kriterien erfüllen (z.B. Angabe einer Diagnose, Sozialversicherungsnummer).
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Falls Sie die Kosten bei einer Krankenkasse einreichen möchten, müssen Sie spätestens vor der zweiten klinisch-psychologischen Behandlungseinheit eine ärztliche Untersuchung durchführen lassen. Sie können hierfür zu einem Arzt bzw. einer Ärztin Ihrer Wahl (z.B. Hausarzt oder Hausärztin) gehen und sich diese ärztliche Untersuchung auf dem entsprechenden Formular bestätigen lassen.
Die Honorarnoten und Einzahlungsnachweise müssen Sie dann zusammen mit der ärztlichen Bestätigung bei Ihrer Krankenversicherung einreichen.
Danach bekommen Sie die Rückerstattung von der Krankenkasse auf Ihr Konto überwiesen.
Ab der elften Sitzung ist es erforderlich, dass zusätzlich ein von der Klinischen Psychologin oder vom Klinischen Psychologen auszufüllendes Antragsformular vorgelegt wird.
Ein Informationsblatt des Österreichischen Berufsverbands zur klinisch-psychologischen Behandlung als Kassenleistung finden Sie unter folgendem Link: Informationsblatt